Nachdem ein Anbieter mit dem Aufbau eines Systems beauftragt wurde, zeigen die Abnahmetests eine unbefriedigende Qualität. Wie sollte der Projektmanager den Anspruch gegenüber dem Anbieter begründen?
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Richtige Antwort: Die fehlgeschlagenen Testergebnisse zusammen mit den vereinbarten Abnahmekriterien vorlegen..
Warum dies die Antwort ist
Um einen Anspruch gegenüber einem Anbieter erfolgreich zu begründen, muss der Projektmanager objektive Beweise vorlegen, die belegen, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt hat. Die Vorlage der fehlgeschlagenen Testergebnisse im Vergleich zu den zuvor vereinbarten Abnahmekriterien ist der stärkste und direkteste Beweis dafür, dass die gelieferte Leistung nicht den Erwartungen entspricht. Das Teilen von Ergebnissen aus früheren Projekten ist irrelevant, da jedes Projekt einzigartig ist und die Leistung eines Anbieters in einem Projekt nicht seine Leistung in einem anderen bestimmt. Das Dokumentieren von Problemen im Risikoprotokoll zeigt lediglich, dass die Risiken bekannt waren, begründet aber nicht, dass der Anbieter für die schlechte Qualität verantwortlich ist. Das Zeigen, dass Abnahmekriterien vom Anbieter ohne Genehmigung geändert wurden, ist zwar ein Problem, aber die primäre Begründung für den Anspruch ist die Nichterfüllung der vereinbarten Kriterien, nicht die unbefugte Änderung.
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